SPRUNGMANN Infrarottechnik GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei deren Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich im vorhinein schriftlich zugestimmt haben.
2. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des
zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme
kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall,
dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller gegenüber dem Käufer bestehender
Ansprüche einschl. aller Nebenforderungen, vor.
2. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht
gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen
verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 4 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungsbeträge sind unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.
2. Während des Verzuges hat der Käufer die Kaufpreisforderung in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen.
Wir behalten uns das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Dem Käufer steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
4. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer mit der Übergabe über,
beim Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Gewährleistung
1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Käufer ist dazu verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen;
anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Der Käufer trägt die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm
daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
7. Mängel oder Beschädigungen der Ware, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung, unsachgemäßen Einbau bzw.
Verwendung der Ware zu einem ungeeigneten Zweck oder Änderungen des Originalzustandes der Ware durch den Käufer bzw. einem
von uns nicht beauftragten Dritten, führen zu einem Ausschluss der Gewährleistung.
8. Natürlicher Verschleiß infolge der Benutzung der Ware führt ebenso zu einem Ausschluss der Gewährleistung.
9. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet
und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fährlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
3. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dieses gilt nicht,
wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Fall von unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust
des Lebens des Kunden.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Herford.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschl. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.